Studentischer Wahlausschuss

Für Wählende

Wer darf wählen ?

Alle Studierende der TH Köln, sofern sie vier Wochen vor der Wahl als Ersthörer:innen zum Fachstudium eingeschrieben sind, dürfen wählen. Wahlberechtigte Studierende sind außerdem im Wähler:innenverzeichnis eingetragen. Die Verzeichnisse können in allen Fakultätssekretariaten ab dem 10.11.2025 für eine Woche eingesehen werden. Es darf nur für die eigene Person angefragt werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit dieser Verzeichnisse können bis zum 30.11.2025 bei der Wahlleitung schriftlich per S-mail, Briefpost oder zur Niederschrift erklärt werden. Zweit- und Gasthörer:innen haben kein Wahlrecht.

Wo kann man wählen?

Die Wahl findet elektronisch statt. Wahlberechtigte erhalten rechtzeitig per E-Mail einen persönlichen Link, mit dem sie im Wahlzeitraum ihre Stimme abgeben können. Studierende mit Wahlrecht erhalten auch die Möglichkeit vor Ort, in einem der Wahllokale, über bereitgestellte Laptops oder Computer online ihre Stimme abzugeben. Alternativ ist es frühzeitig möglich, Briefwahl für sich zu beantragen.

Elektronische Stimmabgabe
Durchgehend online von Montag, den 01.12.2025, 10 Uhr bis Freitag, den 05.12.2025, um 12:30 Uhr.

Elektronische Stimmabgabe im Wahllokal

Wahllokalstandorte

  1. Campus Südstadt
    Ubierring 48
  2. Campus Deutz
    Betzdorfer Straße 2

Öffnungszeiten der Wahllokale
Montag bis Donnerstag: 10 bis 14 Uhr
Freitag: 10 bis 12:30 Uhr

Briefwahl

Für Studierende mit Wahlrecht, die nicht vor Ort oder Online wählen möchten/können, ist es möglich, Briefwahlunterlagen bis spätestens den 25.11.2025, um 12 Uhr mittags beim studentischen Wahlausschuss zu beantragen. Die formlose Beantragung erfolgt, bitte möglichst frühzeitig, schriftlich oder per S-mail für die eigene Person. Weitere Informationen, siehe Rubrik 'Briefwahl'. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die gleichzeitig stattfindenden Gremienwahlen zu den Fakultätsräten erfolgt separat, siehe ebenfalls Rubrik 'Briefwahl'.

Wahlzeitung

Die Wahlzeitung findet ihr hier als Download:

Wahlzeitung 2025

Unterstützer:in werden

Du willst nicht selbst kandidieren? Dann unterstütze eine Wahlvorschlagsliste auf deren Unterstützer:innenliste mit deiner Unterschrift. Dabei ist zu beachten, dass Du nur eine Wahlvorschlagsliste pro Gremium unterstützen darfst.

Das bedeutet, damit überhaupt eine bestimmte Wahlliste zu den studentischen Wahlen antreten darf, ist sie vorher darauf angewiesen, genügend Unterschriften von Unterstützer:innen von Studierenden wie dir zu erhalten. Mit deiner Unterschrift wählst Du die Wahlliste nicht, sondern bekundest nur deine Zustimmung vor der Wahl, dass diese Wahlliste überhaupt zur Wahl antreten darf.