Änderungen seit dem 1.8.2016


Es wurde lange darauf gewartet, nun ist sie also da. Die Bafög Änderungen sind in Kraft getreten. Es haben sich die Beträge für den Grundbedarf und den Wohnbedarf geändert.

Dies heisst, auch die Grenzen für den »Sozialen Härtefall« haben sich verändert.

Grundbedarf neu 399 €, Wohnbedarf neu 250 € (bis maximal 300 € wenn die Miete höher ist).

Mehr Infos zum Bafög: www.bafög.de

Bitte nich vergessen: Dem Formular wird die Bafög Ablehnung oder der Bescheid vollständig (mehrere Seiten) in Kopie angefügt. Diese Unterlagen gibt es nicht mit einem TH Logo darauf.