Allgemeine Informationen


Grundsätzliches zum Studierendenparlament:

Das Studierendenparlament bzw. StudentInnenparlament, abgekürzt StuPa oder SP, ist das höchste beschlussfassende Wahlgremium (Organ) der Verfassten Studierendenschaft an der TH Köln. Es ist für die Bestimmung und Abstimmung der Arbeit der Selbstverwaltung der Studierendenschaft verantwortlich. Zu diesen Aufgabenbereichen gehört es, grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft zu diskutieren, Richtlinien zu diesen Beschlüssen festzulegen und diese mit der Hochschule und der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Das Studierendenparlament besteht normalerweise aus bis zu 36 Mitgliedern [diese Legislatur max. 31 Mitglieder], welche in der Regel für ein Jahr gewählt werden.

Das Studierendenparlament setzt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ein, welcher zur Wahrung der Informiertheit der Studierendenschaft als »ausführendes Organ« die konkreten Aufgaben der Studierendenschaft erfüllt, die im Hochschulgesetz NRW wie folgt festgelegt sind:

  • Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse.
  • Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder.
  • Wahrnehmung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden.
  • Pflege überregionaler und internationaler Studierendenbeziehungen.
  • Förderung der politischen Bildung.
  • Unterstützung kultureller Interessen der Studierenden.
  • Wahl des Vorstandes und Finanzereferates, Bestätigung der restlichen Mitglieder des AStA auf Vorschlag des neu gewählten AStA-Vorstandes
  • Kontrolle des AStA.
  • Beschluss und Kontrolle des Haushaltes (mit Unterstützung des Haushaltsausschusses).

Das Studierendenparlament tritt während der Vorlesungszeit mindestens alle vier Wochen zusammen. Zu den Sitzungen eingeladen werden alle Mitglieder des Studierendenparlamentes, alle Mitglieder des AStA und der Ausschüsse, und es erfolgt eine Bekanntgabe der Sitzungen an die Studierendenschaft, für die grundsätzlich jede Sitzung öffentlich ist. Studierende der Technischen Hochschule Köln haben bei Diskussionen im Studierendenparlament ein Rederecht und können Anträge sowie Anfragen an das Studierendenparlament richten. Näheres ist in der Geschäftsordnung des SP zu erfahren.

Das Studierendenparlament wird am einfachsten über das Präsidium kontaktiert:

E-Mail: praesidium@stupa.th-koeln.de
Internet: www.stupa.th-koeln.de, also diese Adresse 

Postanschrift

Ein ständiges Büro oder Öffnungszeiten gibt es hier nicht. Die Haupt-Arbeitszeit gliedert sich aus den Sitzungen des Parlaments und entsprechend dessen Ausschüsse. Post und Nachrichten können im AStA Sekretariat hinterlegt werden oder postalisch entsprechend zugesendet werden

Präsidium des Studierendenparlamentes
c/o AStA der Technischen Hochschule Köln
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln

Alle ordentlichen Studierenden der TH Köln die vier Woche vor dem Wahltermin der im SP festgelegt wird eingeschrieben sind, dürfen wählen und sich zur Wahl aufstellen.

Zu der Wahl schließen sich Studierende meist zu Listen zusammen, die bestimmte politische Inhalte oder bestimmte Teile der Studierendenschaft (z.B. Fakultät oder Studiengang) vertreten. Alle Ersthörer haben das Recht, sich in Listen oder individuell aufstellen zu lassen!

Vor den Wahlen haben die Kandidaten die Möglichkeit, in der Wahlzeitung und durch Plakate etc. für sich zu werben. Nach der Wahl werden im Normalfall die Sitze des Studierendenparlamentes nach d’Hondtschem Höchstzahlverfahren aufgeteilt. Um eine Mehrheit im Parlament zu sichern, schließen sich oft Listen zu Koalitionen zusammen, um den AStA und die studentische Vertretungsarbeit in ihrem Sinne gestalten zu können (wie wir es aus dem parlamentarischen Prinzip der BRD kennen).