Einnahmen


Einnahmen im Sinne der Härtefallordnung sind alle Geldeingänge, die Sie erhalten. Unabhängig davon, ob dies Bafög, Studienkredit, Kfw Kredit, Stipendien, Kindergeld, Lohn, Geschenke der Oma oder Unterhalt darstellt.

Zwei Grundsätze zu dem Einnahmen.

  1. Erklären Sie nachvollziehbar, welche finanziellen Mittel Ihnen monatlich zur Verfügung stehen, vergessen Sie dabei keine.
  2. Fügen Sie klare Nachweise an. Wir haben nichts gegen Tabellen, Briefe und Darlegungen die verständlich machen, woher was kommt und warum wohin geht.

Gehen Löhne ein, die aus Beschäftigungen stammen die nicht mehr bestehen, vergessen Sie keinen Nachweis über das Ende der Beschäftigung, ob eine Kündigung oder ein Zeitvertrag.

Bitte seien Sie ehrlich! Denn die Gelder, die Sie hier beantragen, kommen von Ihren direkten Mitstudierenden.