Die neue Grundordnung der TH Köln ist da


Mit der„Amtliche Mitteilung 24/2015“, wurde die neue Grundordnung der Technischen Hochschule Köln vom 22. April 2015 inzwischen veröffentlicht. Herausgegeben am 11. Juni 2015 trat sie zum 12. Juni 2015 in Kraft. Unsere Hochschule hat nicht nur einen neuen Namen, sie ändert noch ein paar Regelungen:

  • die Zusammensetzung des Präsidiums ändert sich und soll so der Größe unserer Hochschule weiter gerecht werden
  • der Senat wird etwas verändern, hoffentlich sind weniger stimmberechtigte Menschen häufiger anwesend
  • ein Studienbeirat wird neu gebildet der den Senat in Fragen von Studium, Lehre, Studienreform und Evaluation von einem Studienbeirat beraten. Der Studienbeirat dient der angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Gruppe der Studierenden nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HG im Sinne einer partizipativen Teilhabe an Beratungen und Entscheidungen des Senats
  • Mitglieder im Präsidium können abgewählt werden
  • der Hochschulrat besteht aus zwei internen und sechs externen Mitgliedern
  • die Fakultätenkonferenz wählt eine Leitung, die unter anderem dem Senat regelmäßig über die Arbeit der Fakultätenkonferenz berichten soll
  • für die Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte gibt es nun eine Vertretung

In diesem Sinne, die ganze Grundordnung kann auf den Unterseiten der Amtlichen Mitteilungen eingesehen, gelesen und heruntergeladen werden.