Weshalb, wofür


Was machen die Menschen im StuPa, weshalb tun sie dies und wofür?

* Das Studierendenparlament bzw. StudentInnenparlament, abgekürzt StuPa oder SP, ist in der Regel das höchste beschlussfassende Wahlgremium (Organ) der verfassten Studierendenschaft.

Es ist für die Bestimmung und Abstimmung der Arbeit der Selbstverwaltung der Studierendenschaft verantwortlich. Zu diesen Aufgabenbereichen gehört es, grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft zu diskutieren, Richtlinien zu diesen Beschlüssen festzulegen und diese mit der Hochschule und der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Das StuPa besteht normalerweise aus 36 Mitgliedern, welche in der Regel für ein Jahr gewählt werden. Das StuPa setzt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ein, welcher zur Wahrung der Informiertheit der Studierendenschaft als »ausführendes Organ« die konkreten Aufgaben der Studierendenschaft erfüllt, die im Hochschulgesetz NRW wie folgt festgelegt sind:

Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse
Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder
Wahrnehmung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden
Pflege überregionaler und internationaler Studierendenbeziehungen
Förderung der politischen Bildung
Unterstützung kultureller Interessen der Studierenden
Wahl des Vorstandes und Finanzereferates, Bestätigung der restlichen Mitglieder des AStA auf Vorschlag des neu gewählten AStA-Vorstandes Kontrolle des AStA

Das StuPa tritt während der Vorlesungszeit mindestens alle vier Wochen zusammen. Zu den Sitzungen eingeladen werden alle Mitglieder des Studierendenparlamentes und alle Mitglieder des AStA und es erfolgt eine Bekanntgabe der Sitzungen an die Studierendenschaft, für die grundsätzlich jede Sitzung offen ist.

Studierende der TH Köln haben bei Diskussionen im Studierendenparlament ein Rederecht und können Anträge sowie Anfragen an das Studierendenparlament richten.

Näheres ist beim Präsidium des StuPa und hier auf der Homepage des StuPa zu erfahren.

Alle Studierenden der Fachhochschule Köln (ErsthörerInnen) wählen durch geheime Wahl ihr Parlament. Die Wahl findet einmal im Jahr an fünf aufeinanderfolgenden Vorlesungstagen stattfindet.

Die Wahlvorschläge für KandidatInnen müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Wahl beim Wahlausschuss eingereicht worden sein. Jede/r wahlberechtigte Studierende kann sich selbst oder andere zur Wahl vorschlagen. Zu der Wahl schließen sich Studierende meist zu Listen zusammen, die bestimmte politische Inhalte oder bestimmte Teile der Studierendenschaft (z. B. Fakultät oder Studiengang) vertreten. Alle ErsthörerInnen haben das Recht, sich in Listen oder individuell aufstellen zu lassen! Vor den Wahlen haben die KandidatInnen die Möglichkeit, in der Wahlzeitung und durch Plakate etc. für sich zu werben. Nach der Wahl werden im Normalfall die Sitze des StuPa nach d`Hondtschem Prinzip aufgeteilt. Um eine Mehrheit im Parlament zu sichern, schließen sich oft Listen zu Koalitionen zusammen, um den AStA und die studentische Vertretungsarbeit in ihrem Sinne gestalten zu können (wie wir es aus dem parlamentarischen Prinzip der BRD kennen).

Leider verdrängen viele Studierende etwas ihre Möglichkeiten, auch ohne gewählt worden zu sein, eine aktive Oppositionsarbeit zu leisten. Eine außerparlamentarische Opposition sollte immer aktiv sein und gerade gewählte VertreterInnen daran erinnern, tatkräftig im Interesse ihres Mandats einzutreten. 

Wir rufen Euch hiermit auf, Euch an den Wahlen aktiv durch eigene Kandidatur oder durch Vereinigung in Listen zu beteiligen. Und natürlich wählen zu gehen, um ein möglichst Euren Bedürfnissen angemessenes Studierendenparlament gewährleisten zu können!