Unvollständigkeit
§ 4, Absatz (4) „Alle Angaben sind durch geeignete Nachweise zu belegen, eine Studienbescheinigung ist beizufügen. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen oder begründeten Zweifeln über die Richtigkeit der gemachten Angaben wird der Antrag abgelehnt.“ *Härtefallordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Köln Bei dem Antrag aus sozialen Gründen ist es wichtig, klar anzugeben, in welcher Situation Sie […]