§ 4, Absatz (4) „Alle Angaben sind durch geeignete Nachweise zu belegen, eine Studienbescheinigung ist beizufügen. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen oder begründeten Zweifeln über die Richtigkeit der gemachten Angaben wird der Antrag abgelehnt.“ *Härtefallordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Köln
Bei dem Antrag aus sozialen Gründen ist es wichtig, klar anzugeben, in welcher Situation Sie leben und warum es Ihnen nicht zumutbar ist, die Kosten für die Tickets selbst zu tragen. Es ist eigentlich von sich aus verständlich dass die Studierenden im Ausschuss nur über Anträge urteilen können, die dafür vollständig eingereicht wurden.
Aussenstehende, hier die Studierenden im Ausschuss, müssen verstehen, von welchen finanziellen Mitteln Sie Ihren Lebensunterhalt während des Semesters bestreiten. Unter Umständen ist ein Antrag durchaus umfangreich. Sollte eine eigens verfasste Erklärung in schriftlicher Form (Brief, Text, Tabelle) Ihrer Meinung helfen, die Situation besser zu verstehen, bitten wir ausdrücklich darum eine solche Aufstellung anzufügen!
Vollständig heisst demnach, alle Unterlagen müssen da sein, die mindestens notwendig sind, um die Situation zu verstehen.
Dies sind in der Regel:
- Formular, ausgefüllt und persönlich unterschrieben
- Studienbescheinigung, aktuell
- lückenlose Kontoauszüge aller Konten (dazu gehören Kreditkartenkonto, PayPal, Sparkonten, Girokonten, etc. ) der letzten drei Monate zum Antragsdatum
- leserlich und ganz
- es können darauf keine Beträge geschwärzt werden, jedoch persönlichkeitsrelevante Informationen (Nein, wir möchten nicht wissen woher Sie etwas kaufen, wir müssen nur eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Mittel bekommen)
- einem Konto klar zuzuordnen: daher bitte keine selbst erstellten Tabellen oder Bilder oder Screenshots irgendwie bearbeitet
- LÜCKENLOS: Alle Seiten, alle Blätter, über drei Monate!
- wenn Bafög erhalten wird, den VOLLSTÄNDIGEN Bafög Bescheid, in der Regel sind dies vier Seiten
- WICHTIG: Bitte senden Sie uns nicht mehr die FH / TH Bescheinigung zu, die Sie dem Bafög Amt jedes Semester abgeben müssen. Der Bafög Bescheid ist ein mehrseitiges Dokument welches vom Bafög Amt kommt. Nicht von der Hochschule!
- wenn Bafög verweigert wurde oder kürzlich ausgelaufen ist, die Ablehnung dazu entsprechend vollständig
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung aus der klar hervorgeht, welche Wohnung angemietet wurde von welcher Person zu welchem Preis
- vom Mietvertrag NUR den Teil, aus dem hervorgeht wer den Vertrag geschlossen hat und welche Miete bezahlt werden muss
- behalten Sie bitte alle anderen Seiten für Sich
- Lohnscheine, Einkommensnachweise wenn sie vorliegen
- Besteht eine Beschäftigung, Angabe zum Lohn
- Bei Jobs klare Angaben zur Dauer und dem Lohn
- Erklärung / Verträge / Angaben zum Unterhalt durch die Eltern
- bare und unbare Leistungen sind zu erklären
- ausländische Studierende, die eine elterliche Bürgschaft vorliegen mussten zum Erhalt des Studienplatzes, müssen diese vorliegen
- sollten die Eltern NACHWEISLICH inzwischen nicht mehr in der Lage sein, den Unterhalt zu leisten, entsprechende Nachweise dazu, die glaubwürdig und klar sind
- Entsprechend Nachweise zu besonderen Belastungen, wenn diese vorliegen und ein Mehrbedarf besteht (Mutterschaft, Krankheit, Renten, etc.)
- Einkommenserklärung zu den Ehepartnern und / oder Ehegatten, Partnern, etc.
- Entweder mit Lohnschein und Kontoauszügen oder Steuererklärung, etc.
- Nachweise zu den Kindern, wenn diese im eigenen Haushalt leben und dafür ein Freibetrag angefordert wird
- bitte merken Sie am besten direkt an, welche Leistungen das Kind erhält, in der Höhe, die es erhält, denn die Mittel der eigenen Kinder werden als Freibetrag geführt, wenn sie als solches klar erklärt wurden
Beachten Sie zwingend die Härtefallordnung der Studierendenschaft und Fragen uns am besten vorher, wenn Unklarheiten bestehen. Der Ausschuss wie auch das Präsidium können Ihnen hier Auskünfte erteilen. Im AStA gibt es eine Sozialberatung, die Sie auch informieren kann, an allen Standorten, mit verschiedenen Sprechzeiten.
Alles hängt zusammen
Die Bearbeitung unvollständiger Anträge ist logisch wie auch praktisch nicht möglich.
Das nachträgliche Anfragen von fehlenden Unterlagen führt zu einer unüberschaubaren, unzumutbaren Belastung im Ausschuss und erlahmt die Bearbeitung aller Anträge unverhältnismäßig stark. Da wir Fristen und begrenzte Geldmittel haben, muss die Bearbeitung nach Eingangsreihenfolge erfolgen. Unvollständige Anträge halten damit die Bearbeitung der nachfolgenden Anträge auf. Bei über 400 Anträgen pro Semester ist die Regelung, die entsprechen in der Härtefallordnung zu finden ist, eine Notwendigkeit um die Bearbeitung gewährleisten zu können.
Ein Antrag vor Fristende, der wegen Unvollständigkeit abgelehnt werden musste, kann vor Fristende vollständig erneut gestellt werden!
Kontaktieren Sie den Ausschuss!
Wer in einer akuten Notlage ist, kontaktiert den Härtefallausschuss entsprechend und erklärt die Situation. Dieser wird immer versuchen Ihnen zu helfen.
Vergessen Sie nicht, im AStA finden Sie Fachkräfte die Ihnen weiter helfen.
Sind nicht notwendig!
Noch einmal sei klar gesagt, beachten Sie bitte die Härtefallordnung! Es bedarf keiner fristwahrender Anträge, denn bei einem Notfall kann der Ausschuss jederzeit helfen, wenn es um die Frist geht. Zitat daraus:
§ 4 Antragstellung, Absatz (2) Der Härtefallausschuss kann in Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen hinsichtlich der Antragsfrist treffen.
Der Ausschuss kann keine anderen Regeln erfinden und muss auf der Grundlage der Härtefallordnung arbeiten.